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Rechtsprechung
   EuGH, 17.04.2008 - C-404/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13
EuGH, 17.04.2008 - C-404/06 (https://dejure.org/2008,13)
EuGH, Entscheidung vom 17.04.2008 - C-404/06 (https://dejure.org/2008,13)
EuGH, Entscheidung vom 17. April 2008 - C-404/06 (https://dejure.org/2008,13)
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Volltextveröffentlichungen (27)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Recht des Verkäufers, im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung dieses Gutes zu verlangen - ...

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kein Wertersatz für Nutzung vertragswidrig gelieferter Sachen - Nationales Recht, wonachder Verkäufer im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom Verbraucher Wertersatzfür die Nutzung dieses Gutes verlangen kann, verstößt gegen ...

  • verkehrslexikon.de

    Verbrauchsgüterkaufs und Garantien für Verbrauchsgüter

  • webshoprecht.de

    Nutzungsentgelt - Textform - Versandkosten - Wertersatzpflicht - Wettbewerbsverstöße - Widerrufsbelehrung - Widerrufsfrist - Widerrufsrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 439, 346, 100 BGB; Art. 3, 5 und 8 der EU-Richtlinie 1999/44/EG vom 25.05.1999
    Kein Wertersatz des Verkäufers bei Austausch

  • Europäischer Gerichtshof

    Quelle

    Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Recht des Verkäufers, im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung dieses Gutes zu verlangen - ...

  • EU-Kommission PDF

    Quelle

    Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Recht des Verkäufers, im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung dieses Gutes zu verlangen - ...

  • EU-Kommission

    Quelle

    Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Recht des Verkäufers, im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung dieses Gutes zu verlangen - ...

  • IWW
  • aufrecht.de

    Verkäufer darf kein Wertersatz für die Nutzung eines defekten Gerätes verlangen

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer verbrauchsgüterkaufrechtlichen Anspruchsregelung für den ein vertragswidriges Verbrauchsgut liefernden Verkäufer auf Wertersatz für die Nutzung dieses Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch gegen den Käufer mit Europäischem Gemeinschaftsrecht; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verbrauchsgüterkauf - Ersatzlieferung und Nutzungsersatz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wertersatz - Keiner für Nutzung bei Rückgabe mangelhafter Ware

  • kanzlei.biz

    Abnutzungsgebühr

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbrauchsgüterkauf: Der Käufer hat bei Ersatzlieferung keinen Wertersatz für die Nutzung des mangelhaften Verbrauchsguts zu leisten - "Quelle"

  • opinioiuris.de

    Quelle

  • Verbraucherzentrale Bundesverband

    Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

  • info-it-recht.de

    Verkäufer darf kein Wertersatz für die Nutzung eines defekten Gerätes verlangen

  • Judicialis

    Richtlinie 1999/44/EG Art. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; BGB § 439; BGB § 346
    Verpflichtung des Nacherfüllung verlangenden Verbrauchers zum Nutzungsersatz gem. § 439 Abs. 4 BGB verstößt gegen die Richtlinie 1999/44/EG

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Richtlinienwidrigkeit des Nutzungsersatzanspruchs bei Nacherfüllung durch Neulieferung nach §§ 439 IV, 346 I BGB (auf Vorlage von

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften Verbrauchsguts Wertersatz für die Nutzung des Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch zu leisten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Quelle AG./Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und Nutzungsentgelt bei Ersatzlieferung

  • datenbank.nwb.de

    Bis zu zwei Jahre kostenloser Umtausch defekter Waren für Verbraucher

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertersatz für Nutzung, wenn Kaufsache mangelhaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (34)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften Verbrauchsguts Wertersatz für die Nutzung des Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch zu leisten

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    EuGH stärkt die Verbraucherrechte beim Thema Wertersatz

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsprechung: Wertersatz gleich Nutzungsersatz

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Quelle

    Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Recht des Verkäufers, im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung dieses Gutes zu verlangen - ...

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Keine Nutzungsvergütung bei Ersatzlieferung

  • heise.de (Pressebericht, 17.04.2008)

    Defekte Geräte müssen kostenlos umgetauscht werden

  • heise.de (Pressebericht, 17.04.2008)

    Defekte Geräte müssen kostenlos umgetauscht werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Wertersatz bei Umtausch einer mangelhaften Kaufsache

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbraucherschutz gewinnt in Luxemburg: - Rückgabe eines mangelhaften Herds - Kundin muss kein Nutzungsentgelt zahlen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Nutzungsersatz bei Austausch eines vertragswidrigen Verbrauchsguts

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

  • shopbetreiber-blog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile für Shop-Betreiber 2008

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wertersatz gleich Nutzungsersatz?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wertersatz

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    BGB-Regeln zum Wertersatz europarechtswidrig

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für die Nutzung einer mangelhaften Sache bis zu dessen Austausch

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Neue Aspekte zum EUGH-Urteil betr. Nutzungsersatz

  • ra-frese.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Kein Wertersatz bei Rückgabe einer mangelhaften Sache

  • juracontent.de PDF, S. 3 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ersatzlieferung für mangelhafte Kaufsache: Verkäufer können von Verbrauchern keine Nutzungsentschädigung verlangen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein - Nachbesserung im deutschen Recht notwendig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz bei Austausch eines defekten Geräts während der Garantiezeit

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz für die Nutzung bei Austausch defekter Ware

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Umtausch defekter Ware muss kostenlos sein

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Online-Händler: Kein Wertersatz nach Warentausch

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Nutzungsgebühr in Gewährleistungszeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abfindung nach Zeitwert für defekte technische Geräte gekippt - kostenloser Umtausch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkäufer darf kein Nutzungentgelt bei Rückgabe mangelhafter Ware verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Warenumtausch: Käufer muss nicht für Abnutzung aufkommen - EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Sachmängeln

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.4.2008)

    Verbraucherschutz gestärkt // "Wertersatz" nach Garantieleistung rechtswidrig

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 4.10.2007)

    EuGH verhandelt über Pflicht zu "Wertersatz" bei kaputten Geräten

Besprechungen u.ä. (9)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 439 Abs. 4 BGB; Art. 3 Richtlinie 1999/44/EG
    Europarechtswidrigkeit der Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs (Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Bielefeld; ZJS 2008, 309)

  • drbuecker.de (Entscheidungsanmerkung)

    Wertersatz für Nutzung vertragswidrig gelieferter Sachen verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Staatshaftung für Gerichtsentscheidungen bei auslegungsbedürftigem Recht (Prof. Dr. Walter Frenz, Vera Götzkes; EuR 2009, 622)

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Nutzungsentschädigung

  • ra-frese.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Kein Wertersatz bei Rückgabe einer mangelhaften Sache

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Richtlinienwidrigkeit des Nutzungsersatzanspruchs bei Nacherfüllung durch Neulieferung nach §§ 439 IV, 346 I BGB (auf Vorlage von

  • captain-huk.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucherschutz - der EuGH hält die Fahne hoch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertersatz für Nutzung, wenn Kaufsache mangelhaft? (IBR 2008, 317)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung wieder falsch? Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshof (Deutschland) eingereicht am 28. September 2006 - Quelle AG gegen Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung von Artikel 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. L ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1433
  • ZIP 2008, 794
  • MDR 2008, 733
  • EuZW 2008, 310
  • VersR 2008, 979
  • MMR 2008, 777 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 124
  • BB 2008, 386
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 17.04.2008 - C-404/06
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19, und vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43).

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Conseil général de la Vienne, Randnr. 20, und Lucchini, Randnr. 44).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 17.04.2008 - C-404/06
    Die Ungewissheit, ob es dem nationalen Gericht, nachdem der Gerichtshof eine Vorlagefrage zur Auslegung einer Richtlinie beantwortet hat, möglich ist, das nationale Recht unter Beachtung der vom Gerichtshof entwickelten Grundsätze (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnrn.
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus EuGH, 17.04.2008 - C-404/06
    113 bis 116, und vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnrn.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 17.04.2008 - C-404/06
    Ein anderes Ergebnis wäre mit dem Zweck der dem Gerichtshof durch Art. 234 EG zuerkannten Befugnisse nicht vereinbar, die im Wesentlichen eine einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Gerichte gewährleisten sollen (Urteile vom 6. Dezember 2005, Gaston Schul Douane-expediteur, C-461/03, Slg. 2005, I-10513, Randnr. 21, sowie vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 27).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus EuGH, 17.04.2008 - C-404/06
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine in ein Protokoll des Rates aufgenommene Erklärung, wenn sie in einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts keinen Ausdruck gefunden hat, zur Auslegung dieser Vorschrift nicht herangezogen werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 10. Januar 2006, Skov und Bilka, C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnr. 42).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-402/03

    Skov u.a. - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Haftung

    Auszug aus EuGH, 17.04.2008 - C-404/06
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine in ein Protokoll des Rates aufgenommene Erklärung, wenn sie in einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts keinen Ausdruck gefunden hat, zur Auslegung dieser Vorschrift nicht herangezogen werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 10. Januar 2006, Skov und Bilka, C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnr. 42).
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Die dem Verkäufer auferlegte Verpflichtung, die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsguts unentgeltlich zu bewirken, soll den Käufer vor drohenden finanziellen Belastungen schützen, die ihn in Ermangelung eines solchen Schutzes davon abhalten könnten, seine Ansprüche geltend zu machen (Senatsurteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, aaO Rn. 37; siehe auch EuGH, Urteil vom 17. April 2008 - C-404/06, NJW 2008, 1433 Rn. 34 - Quelle).
  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§

    Folgerichtig hat - worauf auch die Revisionserwiderung zutreffend hinweist - der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Juni 2011 (C-65/09 und C-87/09, NJW 2011, 2269 Rn. 55, 62 - Gebr. Weber und Putz) in naheliegender Fortführung der bereits in seinem Urteil vom 17. April 2008 (C-404/06, NJW 2008, 1433 Rn. 34 ff. - Quelle) angestellten Erwägungen zur Auslegung von Art. 3 Abs. 2, 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie eigens hervorgehoben, dass es auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Richtlinie, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, nicht zwingend erforderlich ist, dass der Verkäufer den Nacherfüllungsvorgang vollständig selbst vornimmt, sondern dass auch die Übernahme der entsprechenden Kosten ein taugliches Äquivalent bilden kann.

    Denn die dem Verkäufer auferlegte Verpflichtung, die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Kaufsache unentgeltlich zu bewirken, soll - wie auch schon der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. April 2008 (C-404/06, aaO Rn. 34 - Quelle) hervorgehoben hat - den Verbraucher vor drohenden finanziellen Belastungen schützen, die ihn in Ermangelung eines solchen Schutzes davon abhalten könnten, solche Ansprüche geltend zu machen.

    (2) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts können deshalb die Unannehmlichkeiten und Erstattungsrisiken, die für die dazu nicht verpflichtete Klägerin mit einer gleichwohl zu erbringenden Vorleistung auf die Transportkosten verbunden gewesen wären, angesichts der gegenläufigen Schutzintentionen des europäischen Richtliniengebers (vgl. EuGH, Urteil vom 17. April 2008 - C-404/06, aaO - Quelle) gerade nicht dem gewöhnlichen Vertragsrisiko zugewiesen werden.

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Zwar schließt die von der Richtlinie verlangte Unentgeltlichkeit jede finanzielle Forderung des Verkäufers gegen den Käufer im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsguts aus (EuGH, NJW 2008, 1433 Rn. 34 - Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände).
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Rechtsprechung
   BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,174
BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 (https://dejure.org/2008,174)
BAG, Entscheidung vom 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 (https://dejure.org/2008,174)
BAG, Entscheidung vom 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 (https://dejure.org/2008,174)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Videoüberwachung im Betrieb

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis von Arbeitgeber und Betriebsrat zur Einführung einer Videoüberwachung in einem Betrieb (hier: Briefverteilzentrum); Videoüberwachungsanlage als technische Einrichtung zur Überwachung von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer; Videoüberwachung durch die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Videoüberwachung im Betrieb - Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Videoüberwachung - Einführung im Betrieb

  • bag-urteil.com

    Videoüberwachung im Betrieb - Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Betriebs-Berater

    Videoüberwachung im Betrieb

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Judicialis

    BetrVG § 75 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; BDSG § 6b

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Videoüberwachung im Betrieb, Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • dbb.de PDF, S. 14 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Einführung einer Videoüberwachung im Betrieb durch Spruch der Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 4 Satz 1; BDSG § 6b Abs. 1 Nr. 3
    Videoüberwachung im Betrieb; Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Einigungsstellenspruch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsvereinbarung zu Videoüberwachung im Betrieb: Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer muss Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten ? Angemessenheit von Videoüberwachungsmaßnahmen richtet sich nach Eingriffsintensität ? Bei Videoüberwachung in öffentlich ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verdachtsabhängig: Videoüberwachung im Betrieb kann zulässig sein

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zulässige Videoüberwachung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Verdachtsabhängige Videoüberwachung im Betrieb kann zulässig sein

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Voraussetzungen der Zulässigkeit arbeitgeberseitiger Videoüberwachung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Betrieb kann zulässig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässige Videoüberwachung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung (Soziale Angelegenheiten) - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Videoüberwachung im Betrieb

  • dbb.de PDF, S. 14 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Einführung einer Videoüberwachung im Betrieb durch Spruch der Einigungsstelle

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 3.11.2008)

    Überwachung im Betrieb Möglichkeiten und Grenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 276
  • ZIP 2008, 2283
  • MDR 2008, 1401
  • NZA 2008, 1187
  • NZA 2009, 81
  • NJ 2009, 37
  • MMR 2008, 777 (Ls.)
  • BB 2008, 2743
  • DB 2008, 2144
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
    Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 1 der Gründe).

    Eine Videoüberwachungsanlage ist eine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 1 der Gründe mwN).

    Das gilt auch für den Spruch einer Einigungsstelle (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 -BAGE 111, 173, zu B I 2 a der Gründe mwN).

    Auch unterfällt nicht erst die Verwertung, sondern bereits die Herstellung von Abbildungen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 b der Gründe mwN).

    Das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf dabei unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung in besonderem Maße des Schutzes (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1, 42, zu C II 1 a der Gründe).

    Die mit der elektronischen Datenverarbeitung grundsätzlich verbundenen technischen Möglichkeiten, Einzelangaben über eine Person unbegrenzt zu speichern sowie jederzeit abzurufen, sind geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - aaO, zu C II 1 a der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 64, NJW 2008, 1505).

    Zu den Normen, die das Persönlichkeitsrecht einschränken können, gehören auch die von den Betriebsparteien im Rahmen ihrer Regelungskompetenz geschlossenen Betriebsvereinbarungen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 c der Gründe mwN).

    Dieser Grundsatz konkretisiert die den Betriebsparteien nach § 75 Abs. 2 BetrVG auferlegte Verpflichtung (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B 12 d der Gründe mwN).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist entgegen einer im Schrifttum an der Rechtsprechung des Senats geäußerten Kritik (vgl. Ehmann Anm. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41) dogmatisch geboten.

    Indem § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen, "implantiert" die Bestimmung die sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Bindungen der staatlichen Gewalt in das Betriebsverfassungsrecht (Bender Anm. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 2).

    Der Gesetzgeber genügt seiner Pflicht, die einzelnen Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren, indem er den Betriebsparteien eine Schutzpflicht hinsichtlich der freien Entfaltung der Persönlichkeit auferlegt (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 a der Gründe).

    d) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die von den Betriebsparteien bzw. der Einigungsstelle getroffene Regelung geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2004 -1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 163, NJW 2008, 1505).

    Dabei steht den Betriebsparteien und der Einigungsstelle - ebenso wie in einer vergleichbaren Situation dem Gesetzgeber - ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 -BAGE 111, 173, zu B I 2 d aa der Gründe).

    Auch insoweit haben Betriebsparteien und Einigungsstelle einen gewissen Beurteilungsspielraum (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d bb der Gründe).

    Um das festzustellen, bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs und des Gewichts der ihn rechtfertigenden Gründe (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 dcc der Gründe mwN; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 -und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 168, NJW 2008, 1505).

    Maßgeblich sind vielmehr die Gesamtumstände (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO).

    Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt ua. davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO; BVerfG 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 - und - 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279, 353, zu C II 3 b ee (4) (a) der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 80, NJW 2008, 1505).

    Die Intensität der Beeinträchtigung hängt ferner maßgeblich von der Dauer und Art der Überwachungsmaßnahme ab (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO).

    Das berechtigte Interesse der Arbeitgeberin daran, dass die von ihr beförderten Briefsendungen möglichst nicht abhanden kommen, beschädigt werden oder Inhaltsverluste erleiden, ergibt sich schon aus § 39 Abs. 2 Satz 1 PostG, der die Arbeitgeberin zur Wahrung des durch Art. 10 Abs. 1 GG gewährleisteten Postgeheimnisses verpflichtet (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B II 2 g aa der Gründe).

    Die Arbeitgeberin ist dabei gleichsam Treuhänder für die Wahrung der Grundrechte ihrer Kunden aus Art. 10 Abs. 1 GG und aus Art. 14 Abs. 1 GG (Bender Anm. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 2).

    Sie kann die Feststellung der Täter erleichtern und dazu beitragen, sie von weiteren Übergriffen abzuhalten (vgl. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B II 2 g bb der Gründe).

    Der Senat hat dessen mögliche Auswirkungen im Beschluss vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 -BAGE 111, 173, zu B II 1 der Gründe) beschrieben.

    "Überwachungs- und Anpassungsdruck" sind keine "abgegriffenen Schlagworte" (so aber Ehmann Anm. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41), sondern beschreiben die möglichen, keineswegs unwahrscheinlichen Folgen von Überwachungsmaßnahmen.

    (aa) Anders als in den Einigungsstellensprüchen, die den Entscheidungen des Senats vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173) und vom 14. Dezember 2004 (- 1 ABR 34/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 87 Überwachung Nr. 1) zugrunde lagen, lässt § 6 Abs. 3 BV die Videoüberwachung im Innenbereich nur bei Vorliegen eines auf konkrete Personen bezogenen Verdachts einer strafbaren Handlung zu.

    Damit hat die Einigungsstelle berücksichtigt, dass Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eher zulässig sind, wenn sie für den Fall eines konkreten Verdachts oder einer konkreten Gefahr vorgesehen sind (vgl. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B II 2 g dd (2) (b) (cc) der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07- Rn. 78, 82, 168, NJW 2008, 1505).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
    Die mit der elektronischen Datenverarbeitung grundsätzlich verbundenen technischen Möglichkeiten, Einzelangaben über eine Person unbegrenzt zu speichern sowie jederzeit abzurufen, sind geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - aaO, zu C II 1 a der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 64, NJW 2008, 1505).

    d) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die von den Betriebsparteien bzw. der Einigungsstelle getroffene Regelung geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2004 -1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 163, NJW 2008, 1505).

    Um das festzustellen, bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs und des Gewichts der ihn rechtfertigenden Gründe (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 dcc der Gründe mwN; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 -und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 168, NJW 2008, 1505).

    Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt ua. davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO; BVerfG 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 - und - 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279, 353, zu C II 3 b ee (4) (a) der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 80, NJW 2008, 1505).

    Den Betroffenen kann hierdurch vorheriger Rechtsschutz faktisch verwehrt und nachträglicher Rechtsschutz erschwert werden (vgl. BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - aaO, Rn. 77 - 79).

    Auch das Bundesverfassungsgericht weist darauf hin, dass mit dem "Gefühl des Überwachtwerdens" Einschüchterungseffekte verbunden sein können, die zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Grundrechten führen (vgl. BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 78, NJW 2008, 1505).

    Damit hat die Einigungsstelle berücksichtigt, dass Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eher zulässig sind, wenn sie für den Fall eines konkreten Verdachts oder einer konkreten Gefahr vorgesehen sind (vgl. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B II 2 g dd (2) (b) (cc) der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07- Rn. 78, 82, 168, NJW 2008, 1505).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
    Sie muss den Regelungsgegenstand selbst gestalten, darf allerdings innerhalb des ihr zustehenden Ermessens dem Arbeitgeber unter bestimmten inhaltlichen Vorgaben gewisse Entscheidungsspielräume einräumen (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 4 der Gründe mwN).

    Ihren Regelungsauftrag darf sie grundsätzlich nicht an die Betriebsparteien zurückgeben; andernfalls hat sie ihren Auftrag zur Herbeiführung einer abschließenden Regelung nicht erfüllt (vgl. BAG 8. Juni 2004 1 ABR 4/03 -aaO, zu B III 4 b aa (3) der Gründe).

  • BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01

    Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - Anfechtbarkeit

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
    Er ist nicht etwa deshalb unzulässig, weil es sich bei dem angefochtenen Spruch lediglich um einen verfahrensbegleitenden Zwischenbeschluss handeln würde (vgl. dazu BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69, zu II 2 b der Gründe).

    aa) Allerdings hat eine Einigungsstelle den ihr übertragenen Regelungsstreit grundsätzlich vollständig und abschließend zu lösen (vgl. BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16, zu II 2 b aa der Gründe).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
    Das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf dabei unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung in besonderem Maße des Schutzes (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1, 42, zu C II 1 a der Gründe).

    Die mit der elektronischen Datenverarbeitung grundsätzlich verbundenen technischen Möglichkeiten, Einzelangaben über eine Person unbegrenzt zu speichern sowie jederzeit abzurufen, sind geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - aaO, zu C II 1 a der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 64, NJW 2008, 1505).

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
    Die Betriebsparteien haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine umfassende Kompetenz zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen sowie von Fragen der Ordnung des Betriebs (vgl. GS 16. März 1956 - GS 1/55 -BAGE 3, 1, zu I 1 der Gründe; 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 13 ff., AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 94 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 1).

    Betriebsvereinbarungen sind wegen ihrer nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG unmittelbaren und zwingenden Wirkung Akte innerbetrieblicher privater Normsetzung (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 94 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 1).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
    Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt ua. davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO; BVerfG 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 - und - 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279, 353, zu C II 3 b ee (4) (a) der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 80, NJW 2008, 1505).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
    Dabei reicht die Beobachtungsbefugnis des Hausrechtsinhabers bis an die Grenzen des Grundstücks (vgl. BGH 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955; Gola/Schomerus § 6b Rn. 16 mwN).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 34/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
    (aa) Anders als in den Einigungsstellensprüchen, die den Entscheidungen des Senats vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173) und vom 14. Dezember 2004 (- 1 ABR 34/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 87 Überwachung Nr. 1) zugrunde lagen, lässt § 6 Abs. 3 BV die Videoüberwachung im Innenbereich nur bei Vorliegen eines auf konkrete Personen bezogenen Verdachts einer strafbaren Handlung zu.
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats bleibt bei Teilnichtigkeit einer Betriebsvereinbarung der übrige Teil grundsätzlich wirksam, sofern er noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. BAG 22. März 2005 -1 ABR 64/03 - BAGE 114, 162, zu B II 2 c ee (4) (b) der Gründe mwN).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 4 TaBV 21/06

    Rechtmäßigkeit der Einführung einer Videoüberwachung im Innenbereich eines

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Es gehört zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen darüber zu entscheiden, ob Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise verwendet werden dürfen (vgl. BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 15, BAGE 127, 276; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 44, BAGE 146, 303) .
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    aa) Nach dieser Bestimmung haben die Betriebsparteien beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen das aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht zu beachten (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 14, BAGE 127, 276) .

    Der Gesetzgeber genügt insoweit seiner Pflicht, die Arbeitnehmer als Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren, indem er die Betriebsparteien in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 16 f., aaO) .

    bb) Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zugunsten schützenswerter Belange eines anderen Grundrechtsträgers richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 17, BAGE 127, 276) .

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Die Betriebsparteien haben höherrangiges Recht zu beachten (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 14, BAGE 127, 276; Byers Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz 2010 S. 54; Fitting BetrVG 25. Aufl. § 77 Rn. 55) .
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,230
BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05 (https://dejure.org/2008,230)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2008 - I ZR 190/05 (https://dejure.org/2008,230)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - I ZR 190/05 (https://dejure.org/2008,230)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    EROS

    UWG §§ 3, 4 Nr. 10; MarkenG § 4 Nr. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wettbewerbskampf durch Markenanmeldung - Ob in der Anmeldung einer Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt, ist anhand einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Allein der eigene Benutzungswillen des Anmelders schließt eine Unlauterkeit ...

  • markenmagazin:recht

    § 3 UWG; § 4 Nr. 10 UWG
    Eros

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Eros - Markenanmeldung zu Zwecken des Wettbewerbskampfes

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Anmeldung einer Marke zum Zweck des Wettbewerbskampfs kann wettbewerbswidrig sein

  • IWW
  • aufrecht.de

    Behinderung des Wettbewerbs durch Anmeldung einer Marke - EROS

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrige Behinderung bei Eintragung eines Zeichens zur Nutzung für eigene Waren neben der Absicht der zweckwidrigen Nutzung der entstehenden Sperrwirkung; Erwerb einer Benutzungsmarke bei Erkennen eines Herkunftshinweises der gekennzeichneten Waren durch einen ...

  • kanzlei.biz

    Eros

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Behinderung des Wettbewerbs durch Anmeldung einer Marke

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; MarkenG § 4 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 10; MarkenG § 4 Nr. 2
    "EROS"; Wettbewerbswidrige Behinderung eines Konkurrenten durch Anmeldung einer Marke als Mittel des Wettbewerbskampes

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 10 ; MarkenG § 4 Nr. 2
    "EROS"; Wettbewerbswidrige Behinderung eines Konkurrenten durch Anmeldung einer Marke als Mittel des Wettbewerbskampes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EROS

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Markenrecht - Eintragung der Marke als wettbewerbswidrige Behinderung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Behinderung des Wettbewerbs durch Eintragung einer Marke

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eintragung einer Marke zum Zweck der Wettbewerbsbehinderung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenanmeldung kann wettbewerbswidrige Handlung sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Gezielte Mitbewerber-Behinderung durch Markenanmeldung nicht immer rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gezielte Mitbewerber-Behinderung durch Markenanmeldung nicht immer rechtswidrig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 114
  • MDR 2008, 1350
  • GRUR 2008, 917
  • MMR 2008, 777 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 272
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
    Dies setzt voraus, dass ein jedenfalls nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht (vgl. BGHZ 16, 82, 91 - Wickelsterne; BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht; BGHZ 156, 126, 134 f. - Farbmarkenverletzung I; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 17).

    Die Revision der Beklagten zu 3 macht zu Recht geltend, dass zur Beurteilung des Maßes an Verkehrsgeltung (vgl. dazu BGHZ 156, 126, 134 f. - Farbmarkenverletzung I) dann der gesamte Vertrieb von Produkten unter dieser Bezeichnung im Zeitraum seit Gründung der Beklagten zu 3 bis zur Markenanmeldung durch die Kläger zu 1 und 2 und das entsprechende Vorbringen der Kläger zum wirtschaftlichen Erfolg dieses Vertriebs berücksichtigt werden musste.

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 164/05

    audison

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
    Agent oder Vertreter im Sinne der §§ 11, 17 MarkenG ist jeder Absatzmittler, der dem Inhaber der Marke in einer Weise vertraglich zur Wahrnehmung von dessen Interessen verpflichtet ist, die es ihm verbietet, die Marke ohne dessen Zustimmung eintragen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 10.4.2008 - I ZR 164/05, WRP 2008, 940 Tz. 21 - audison).

    Insoweit ist die Voraussetzung, dass die Marke des Geschäftsherrn prioritätsälter ist als die Marke des Agenten (Ingerl/Rohnke aaO § 11 Rdn. 13; Ströbele/Hacker aaO § 11 Rdn. 13; vgl. BGH WRP 2008, 940 Tz. 15 - audison), zweifellos erfüllt.

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
    Sie können aber auch darin liegen, dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH, Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 283/97, GRUR 2000, 1032, 1034 = WRP 2000, 1293 - EQUI 2000; Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 417 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; BGHZ 173, 230 Tz. 18 - CORDARONE; BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 38/05, WRP 2008, 785 Tz. 21 - AKADEMIKS, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr erfordert die Subsumtion unter § 4 Nr. 10 UWG eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; WRP 2008, 785 Tz. 32 - AKADEMIKS).

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
    Sie können aber auch darin liegen, dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH, Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 283/97, GRUR 2000, 1032, 1034 = WRP 2000, 1293 - EQUI 2000; Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 417 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; BGHZ 173, 230 Tz. 18 - CORDARONE; BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 38/05, WRP 2008, 785 Tz. 21 - AKADEMIKS, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr erfordert die Subsumtion unter § 4 Nr. 10 UWG eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; WRP 2008, 785 Tz. 32 - AKADEMIKS).

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
    Hinsichtlich des Widerklageantrags zu IV, den Kläger zu 4 zu verurteilen, auf die Internetdomains "pjureros.de" und "pjur-eros.de" zu verzichten, ist diese Beurteilung schon deshalb im Ergebnis zutreffend, weil nach der Lebenserfahrung nicht angenommen werden kann, dass jede denkbare Verwendung dieser Domain-Namen - insbesondere eine solche, die nichts mit Gleitmitteln zu tun hat - nach § 14 Abs. 2 MarkenG unzulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.7.2007 - I ZR 137/04, GRUR 2007, 888 Tz. 13 = WRP 2007, 1193 - Euro Telekom).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
    Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob gesetzliche oder anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil wesentliches Auslegungsmaterial unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften außer acht gelassen worden ist (BGHZ 150, 32, 37 - Unikatrahmen; BGH, Urt. v. 14.12.2006 - I ZR 34/04, GRUR 2007, 693 Tz. 26 = WRP 2007, 986 - Archivfotos; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
    Es kann dahinstehen, ob den Verpackungsaufmachungen mit Rücksicht auf den markenrechtlichen Schutz der darauf aufgebrachten Bezeichnung "EROS" und der darauf abgebildeten Körpersilhouette und den Grundsatz, dass der Markenschutz in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich den lauterkeitsrechtlichen Schutz verdrängt (vgl. BGHZ 138, 349, 351 - MAC Doc; BGH, Urt. v. 3.11.2005 - I ZR 29/03, GRUR 2006, 329 Tz. 36 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 270/03, GRUR 2007, 339 Tz. 23 = WRP 2007, 313 - Stufenleitern), überhaupt ein wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Nachahmung zukommen kann.
  • BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04

    Archivfotos

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
    Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob gesetzliche oder anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil wesentliches Auslegungsmaterial unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften außer acht gelassen worden ist (BGHZ 150, 32, 37 - Unikatrahmen; BGH, Urt. v. 14.12.2006 - I ZR 34/04, GRUR 2007, 693 Tz. 26 = WRP 2007, 986 - Archivfotos; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
    Es kann dahinstehen, ob den Verpackungsaufmachungen mit Rücksicht auf den markenrechtlichen Schutz der darauf aufgebrachten Bezeichnung "EROS" und der darauf abgebildeten Körpersilhouette und den Grundsatz, dass der Markenschutz in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich den lauterkeitsrechtlichen Schutz verdrängt (vgl. BGHZ 138, 349, 351 - MAC Doc; BGH, Urt. v. 3.11.2005 - I ZR 29/03, GRUR 2006, 329 Tz. 36 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 270/03, GRUR 2007, 339 Tz. 23 = WRP 2007, 313 - Stufenleitern), überhaupt ein wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Nachahmung zukommen kann.
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
    Bei der Feststellungsklage nach § 256 ZPO muss der Antrag das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnen, dass über dessen Identität und somit über den Umfang der Rechtskraft der Feststellung keinerlei Ungewissheit bestehen kann (BGH, Urt. v. 22.11.2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Tz. 21 = WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem, m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63

    Vollstreckbarkeit von Urteilen

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99

    Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung - Ausstattungsrecht - Bildmarke -

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 180/61

    Micky-Maus-Orangen - Hinweis auf frühere Warenausstattung nach Ablauf eines

  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

  • BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, nach der Rechtsprechung des Senats im Wege der Einrede entgegengehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als eine wettbewerbswidrige Behinderung im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 10 UWG erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 417 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 Rn. 19 = WRP 2008, 1319 - EROS).
  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 139/20

    Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"

    b) Verkehrsgeltung im Sinne von § 4 Nr. 2 MarkenG setzt voraus, dass ein jedenfalls nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 Rn. 38 = WRP 2008, 1319 - EROS, mwN).
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12

    Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter

    Er muss das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnen, dass über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft der Feststellung keine Ungewissheit bestehen kann (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Rn. 21 = WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem; Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 Rn. 31 = WRP 2008, 1319 - EROS).
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Rechtsprechung
   EuG, 26.06.2008 - T-442/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2268
EuG, 26.06.2008 - T-442/03 (https://dejure.org/2008,2268)
EuG, Entscheidung vom 26.06.2008 - T-442/03 (https://dejure.org/2008,2268)
EuG, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - T-442/03 (https://dejure.org/2008,2268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der Portugiesischen Republik zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders RTP zur Finanzierung seines gemeinwirtschaftlichen Auftrags - Feststellung, dass einige Maßnahmen keine staatlichen Beihilfen darstellen und dass die ...

  • Telemedicus

    Staatliche Beihilfen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

  • Europäischer Gerichtshof

    SIC / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der Portugiesischen Republik zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders RTP zur Finanzierung seines gemeinwirtschaftlichen Auftrags - Feststellung, dass einige Maßnahmen keine staatlichen Beihilfen darstellen und dass die ...

  • EU-Kommission PDF

    SIC / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der Portugiesischen Republik zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders RTP zur Finanzierung seines gemeinwirtschaftlichen Auftrags - Feststellung, dass einige Maßnahmen keine staatlichen Beihilfen darstellen und dass die ...

  • EU-Kommission

    SIC / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der Portugiesischen Republik zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders RTP zur Finanzierung seines gemeinwirtschaftlichen Auftrags - Feststellung, dass einige Maßnahmen keine staatlichen Beihilfen darstellen und dass die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit von Maßnahmen der Portugiesischen Republik zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunktsenders RTP mit dem Gemeinsamen Markt; Maßnahmen der Portugiesischen Republik zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunktsenders RTP zur Finanzierung seines ...

  • Judicialis

    EG Art. 16; ; EG Art. 86 Abs. 2; ; EG Art. 87 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN PORTUGALS ZUGUNSTEN DER RADIOTELEVISÃO PORTUGUESA TEILWEISE FÜR NICHTIG

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    SIC / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der Portugiesischen Republik zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders RTP zur Finanzierung seines gemeinwirtschaftlichen Auftrags - Feststellung, dass einige Maßnahmen keine staatlichen Beihilfen darstellen und dass die ...

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Staatliche Beihilfen für RTP

  • beck.de (Kurzinformation)

    Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zu Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Besprechungen u.ä.

  • lehofer.at (Entscheidungsbesprechung)

    Erstes Urteil zu Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der SIC-Sociedade Independente de Comunicação, S. A., gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 31. Dezember 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. Oktober 2003, mit der sie die von den portugiesischen Behörden geplanten Maßnahmen zugunsten der RTP (Radiotelevisão Portuguesa) für mit dem Gemeinamen Markt vereinbar erklärt hat, da diese lediglich die Schulden ...

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 777 (Ls.)
  • ZUM 2008, 758
  • ZUM 2008, 766
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.06.2008 - T-442/03
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Qualifizierung als Beihilfe, dass alle in Art. 87 Abs. 1 EG genannten Merkmale erfüllt sind (Urteile des Gerichtshofs vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 25; vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, C-278/92 bis C-280/92, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20, und vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68).

    Vorteile können nur dann als Beihilfen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG eingestuft werden, wenn sie zum einen unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt werden und zum anderen dem Staat zurechenbar sind (Urteile des Gerichtshofs, Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 24, und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Mai 2003, Freskot, C-355/00, Slg. 2003, I-5263, Randnr. 81, und vom 15. Juli 2004, Pearle u. a., C-345/02, Slg. 2004, I-7139, Randnr. 35; Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Belgien/Kommission, Urteil des Gerichtshofs vom 3. Juli 2003, C-457/00, Slg. 2003, I-6931, I-6934, Randnrn.

    Nach der Rechtsprechung ist eine Maßnahme dem Staat nicht allein deshalb zurechenbar, weil sie von einem öffentlichen Unternehmen getroffen wurde (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnrn.

    Es muss außerdem geprüft werden, ob davon auszugehen ist, dass die Behörden in irgendeiner Weise am Erlass dieser Maßnahmen beteiligt waren (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 52).

    Zum einen besteht angesichts der engen Beziehungen zwischen dem Staat und den öffentlichen Unternehmen die tatsächliche Gefahr, dass staatliche Beihilfen über diese Unternehmen in wenig transparenter Weise und unter Verstoß gegen die im Vertrag vorgesehene Regelung über staatliche Beihilfen gewährt werden (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 53).

    Zum anderen wird es im Allgemeinen gerade wegen der privilegierten Beziehungen zwischen dem Staat und einem öffentlichen Unternehmen für einen Dritten sehr schwierig sein, in einem konkreten Fall nachzuweisen, dass Beihilfemaßnahmen eines solchen Unternehmens tatsächlich auf Anweisung der Behörden erlassen wurden (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 54).

    Weitere Indizien sind gegebenenfalls von Bedeutung, um auf die Zurechenbarkeit einer Beihilfemaßnahme eines öffentlichen Unternehmens an den Staat schließen zu können, wie insbesondere seine Eingliederung in die Strukturen der öffentlichen Verwaltung, die Art seiner Tätigkeiten und deren Ausübung auf dem Markt unter normalen Bedingungen des Wettbewerbs mit privaten Wirtschaftsteilnehmern, der Rechtsstatus des Unternehmens, ob es also dem öffentlichen Recht oder dem allgemeinen Gesellschaftsrecht unterliegt, die Intensität der behördlichen Aufsicht über die Unternehmensführung oder jedes andere Indiz, das im konkreten Fall auf eine Beteiligung der Behörden oder auf die Unwahrscheinlichkeit einer fehlenden Beteiligung am Erlass einer Maßnahme hinweist, wobei auch deren Umfang, ihr Inhalt oder ihre Bedingungen zu berücksichtigen sind (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 56).

    Die Existenz einer Kontrollsituation und die tatsächlichen Möglichkeiten der Ausübung eines beherrschenden Einflusses, die sie in der Praxis mit sich bringt, verhindern es nämlich, von vornherein auszuschließen, dass eine Maßnahme einer solchen Gesellschaft dem Staat zugerechnet werden kann und die Gefahr einer Umgehung der Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen besteht, auch wenn die Rechtsform des öffentlichen Unternehmens als Indiz unter anderen an sich erheblich ist, um in einem konkreten Fall festzustellen, ob der Staat beteiligt ist oder nicht (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.06.2008 - T-442/03
    Insbesondere sind die komplexen Würdigungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Kenntnisse zu prüfen, über die diese bei der Vornahme dieser Würdigungen verfügte (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und vom 11. September 2003, Belgien/Kommission, C-197/99 P, Slg. 2003, I-8461, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81, und vom 15. September 1998, BFM und EFIM/Kommission, T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 88).

    In diesem Verfahren verfügen andere Beteiligte als der betroffene Mitgliedstaat lediglich über das Recht, am Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen beteiligt zu werden (Urteile British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 188 angeführt, Randnr. 60, und Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission, oben in Randnr. 93 angeführt, Randnr. 125).

  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

    Auszug aus EuG, 26.06.2008 - T-442/03
    Wie in Nr. 29 des Berichts über den Rundfunk erwähnt, gelten jedoch für die Anwendung der in Art. 86 Abs. 2 EG vorgesehenen Ausnahme vom Verbot staatlicher Beihilfen gemäß der Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. Dezember 1991, Merci Convenzionali Porto di Genova, C-179/90, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 26, Urteile des Gerichts vom 27. Februar 1997, FFSA u. a./Kommission, T-106/95, Slg. 1997, II-229, Randnrn.

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Urteil FFSA u. a./Kommission, oben in Randnr. 144 angeführt, Randnr. 99) und nach Nr. 22 der Mitteilung der Kommission (KOM[2000] 580 endgültig) vom 20. September 2000 über Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa bei der Festlegung dessen, was sie als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ansehen, über ein weites Ermessen verfügen.

  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung -

    Auszug aus EuG, 26.06.2008 - T-442/03
    Zu der einleitenden Bemerkung der Kommission, dass die Frage der Zuweisung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Bereich des Fernsehens an die RTP zum ersten Mal vor dem Gemeinschaftsrichter aufgeworfen worden sei, ist zu bemerken, dass ein an einem Verfahren über staatliche Beihilfen Beteiligter sich vor dem Gemeinschaftsgericht zwar nicht auf Vorbringen zum Sachverhalt berufen kann, das der Kommission nicht bekannt war und das dieser im Laufe des Prüfungsverfahrens nicht mitgeteilt wurde, dass ihn jedoch nichts daran hindert, in einem Fall wie hier gegen die endgültige Entscheidung ein Angriffsmittel vorzubringen, das im Verwaltungsverfahren nicht vorgebracht wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Kneissl Dachstein/Kommission, T-110/97, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 16. September 2004, Valmont/Kommission, T-274/01, Slg. 2004, II-3145, Randnr. 102, und vom 11. Mai 2005, Saxonia Edelmetalle und ZEMAG/Kommission, T-111/01 und T-133/01, Slg. 2005, II-1579, Randnr. 68).

    42 und 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil Saxonia Edelmetalle und ZEMAG/Kommission, oben in Randnr. 141 angeführt, Randnr. 48).

  • EuG, 19.02.2004 - T-297/01

    SIC / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus EuG, 26.06.2008 - T-442/03
    T-297/01 und T-298/01 eingetragen wurden.

    Nach einer Initiative der Kommission vom 7. November 2001 und Stellungnahmen derselben vom 13. November 2001 und 30. September 2003 (siehe nachstehend, Randnrn. 13 und 14) wurde der Rechtsstreit in diesen beiden Rechtssachen für in der Hauptsache erledigt erklärt (Urteil des Gerichts vom 19. Februar 2004, SIC/Kommission, T-297/01 und T-298/01, Slg. 2004, II-743).

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus EuG, 26.06.2008 - T-442/03
    88 bis 93 des Urteils des Gerichtshofs vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, Slg. 2003, I-7747, im Folgenden: vierte Altmark-Voraussetzung), genannt seien, die Kommission bei Fehlen eines Ausschreibungsverfahrens prüfen müsse, ob die Höhe des der RTP gewährten Ausgleichs nach dem Kriterium eines durchschnittlichen, gut geführten und angemessen ausgestatteten Unternehmens bestimmt worden sei.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuG, 26.06.2008 - T-442/03
    Ferner stützt sie sich auf das Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus EuG, 26.06.2008 - T-442/03
    Daher kann die Bestimmung dieser Dienstleistungen durch einen Mitgliedstaat von der Kommission nur bei offenkundigen Fehlern in Frage gestellt werden (Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Wouters u. a., C-309/99, Urteil des Gerichtshofs vom 19. Februar 2002, Slg. 2002, I-1577, I-1583, Randnr. 162; Urteil Olsen/Kommission, oben in Randnr. 145 angeführt, Randnr. 216).
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus EuG, 26.06.2008 - T-442/03
    Was insbesondere Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Bereich des Rundfunks angeht, hat der Gerichtshof mit Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache Sacchi (155/73, Slg. 1974, 409) - in der es u. a. um die Frage ging, ob das einer Aktiengesellschaft von einem Mitgliedstaat verliehene ausschließliche Recht, jede Art von Fernsehsendungen, auch für Werbezwecke, auszustrahlen, eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellt - festgestellt, dass die Mitgliedstaaten befugt sind, eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Form eines Vollprogramms im Bereich des Rundfunks zu definieren.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuG, 26.06.2008 - T-442/03
    Die Klägerin verweist auf die Mitteilung zu Auslegungsfragen im Bereich Konzessionen im Gemeinschaftsrecht (ABl. 2000, C 121, S. 2, im Folgenden: Mitteilung über Konzessionen) und auf die von der Kommission im XXXI. Bericht über die Wettbewerbspolitik 2001 (SEK[2002] 462 endgültig) vorgenommene Auslegung des Urteils des Gerichtshofs vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress (C-324/98, Slg. 2000, I-10745).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

  • EuGH, 21.03.1991 - C-305/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 17.05.2001 - C-340/99

    EIN EILKURIERUNTERNEHMEN KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ZUR ZAHLUNG EINER

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 20.11.2003 - C-126/01

    GEMO

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 11.09.2003 - C-197/99

    Belgien / Kommission

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

  • EuG, 15.06.2005 - T-17/02

    Olsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen -

  • EuG, 13.06.2000 - T-204/97

    EPAC / Kommission

  • EuG, 27.09.2005 - T-134/03

    Common Market Fertilizers / Kommission - Erlass von Einfuhrabgaben - Artikel 1

  • EuG, 16.09.2004 - T-274/01

    Valmont / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96

    BFM / Kommission

  • EuG, 28.11.2002 - T-40/01

    Scan Office Design / Kommission

  • EuG, 14.03.2007 - T-107/04

    Aluminium Silicon Mill Products / Rat - Nichtigkeitsklage - Dumping - Einfuhren

  • EuG, 06.10.1999 - T-110/97

    Kneissl Dachstein / Kommission

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 15.07.2004 - C-345/02

    Pearle u.a.

  • EuGH, 03.03.2005 - C-172/03

    Heiser - Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • EuG, 05.04.2006 - T-351/02

    Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines

  • EuG, 29.09.2000 - T-55/99

    CETM / Kommission

  • EuG, 01.07.2004 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission

  • EuGH, 22.05.2003 - C-355/00

    Freskot

  • EuGH, 29.04.2004 - C-159/01

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 03.07.2003 - C-457/00

    Belgien / Kommission

  • EuG, 10.05.2000 - T-46/97

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER

  • EuG, 28.01.2016 - T-507/12

    Slowenien / Kommission

    Ainsi, pour que des avantages puissent être qualifiés d'aides au sens de l'article 107, paragraphe 1, TFUE, ils doivent, d'une part, être accordés directement ou indirectement au moyen de ressources d'État et, d'autre part, être imputables à l'État (voir arrêts France/Commission, point 63 supra, EU:C:2002:294, point 24 et jurisprudence citée, et du 26 juin 2008, SIC/Commission, T-442/03, Rec, EU:T:2008:228, point 93 et jurisprudence citée).

    Selon la jurisprudence, l'imputabilité d'une mesure à l'État ne peut être déduite de la seule circonstance que la mesure en cause a été prise par une entreprise publique (arrêts France/Commission, point 63 supra, EU:C:2002:294, point 51 ; SIC/Commission, point 64 supra, EU:T:2008:228, point 94, et du 10 novembre 2011, Elliniki Nafpigokataskevastiki e.a./Commission, T-384/08, EU:T:2011:650, point 50).

    Il est encore nécessaire d'examiner si les autorités publiques doivent être considérées comme ayant été impliquées, d'une manière ou d'une autre, dans l'adoption de ces mesures (arrêts France/Commission, point 63 supra, EU:C:2002:294, point 52 ; SIC/Commission, point 64 supra, EU:T:2008:228, point 95, et Elliniki Nafpigokataskevastiki e.a./Commission, point 65 supra, EU:T:2011:650, point 51).

    En effet, d'une part, eu égard au fait que les relations entre l'État et les entreprises publiques sont étroites, il existe un risque réel que des aides d'État soient octroyées par l'intermédiaire de celles-ci de façon peu transparente et en méconnaissance du régime des aides d'État prévu par le traité (arrêts France/Commission, point 63 supra, EU:C:2002:294, point 53 ; SIC/Commission, point 64 supra, EU:T:2008:228, point 96, et Elliniki Nafpigokataskevastiki e.a./Commission, point 65 supra, EU:T:2011:650, point 52).

    D'autre part, en règle générale, il sera très difficile pour un tiers, précisément à cause des relations privilégiées existant entre l'État et une entreprise publique, de démontrer dans un cas concret que des mesures d'aide prises par une telle entreprise ont effectivement été adoptées sur instruction des autorités publiques (arrêts France/Commission, point 63 supra, EU:C:2002:294, point 54 ; SIC/Commission, point 64 supra, EU:T:2008:228, point 97, et Elliniki Nafpigokataskevastiki e.a./Commission, point 65 supra, EU:T:2011:650, point 53).

    Ainsi, conformément à la jurisprudence, il y a lieu d'admettre que l'imputabilité à l'État d'une mesure d'aide prise par une entreprise publique peut être déduite d'un ensemble d'indices résultant des circonstances de l'espèce et du contexte dans lequel cette mesure est intervenue (arrêts France/Commission, point 63 supra, EU:C:2002:294, point 55 ; SIC/Commission, point 64 supra, EU:T:2008:228, point 98, et Elliniki Nafpigokataskevastiki e.a./Commission, point 65 supra, EU:T:2011:650, point 54).

    En outre, il résulte également de la jurisprudence que d'autres indices pourraient, le cas échéant, être pertinents pour conclure à l'imputabilité à l'État d'une mesure d'aide prise par une entreprise publique, tels que, notamment, son intégration dans les structures de l'administration publique, la nature de ses activités et l'exercice de celles-ci sur le marché dans des conditions normales de concurrence avec des opérateurs privés, le statut juridique de l'entreprise, celle-ci relevant du droit public ou du droit commun des sociétés, l'intensité de la tutelle exercée par les autorités publiques sur la gestion de l'entreprise ou tout autre indice indiquant, dans le cas concret, une implication des autorités publiques ou l'improbabilité d'une absence d'implication dans l'adoption d'une mesure, eu égard également à l'ampleur de celle-ci, à son contenu ou aux conditions qu'elle comporte (arrêts France/Commission, point 63 supra, EU:C:2002:294, point 56, et SIC/Commission, point 64 supra, EU:T:2008:228, point 99).

    En effet, l'existence d'une situation de contrôle et les possibilités réelles d'exercice d'une influence dominante qu'elle comporte en pratique empêchent d'exclure d'emblée toute imputabilité à l'État d'une mesure prise par une telle société et, par voie de conséquence, le risque d'un contournement des règles du traité relatives aux aides d'État, nonobstant la pertinence en tant que telle de la forme juridique de l'entreprise publique comme indice, parmi d'autres, permettant d'établir dans un cas concret l'implication ou non de l'État (arrêts France/Commission, point 63 supra, EU:C:2002:294, point 57, et SIC/Commission, point 64 supra, EU:T:2008:228, point 100).

  • EuG, 21.05.2010 - T-425/04

    Die Erklärungen der französischen Behörden, mit denen diese France Télécom ihre

    Ein solcher Ansatz würde nämlich nicht der Pflicht der Kommission gerecht, anhand hinreichend belegter und vollständiger objektiver Umstände nachzuweisen, dass ein Vorteil im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil British Aggregates/Kommission, oben in Randnr. 219 angeführt, Randnr. 111, sowie Urteile des Gerichts Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission, oben in Randnr. 214 angeführt, Randnr. 180, und vom 26. Juni 2008, SIC/Kommission, T-442/03, Slg. 2008, II-1161, Randnr. 126).

    Zur Bestimmung der Natur der ab Juli 2002 abgegebenen Erklärungen ist hervorzuheben, dass diese allein anhand objektiver Feststellungen auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil SIC/Kommission, oben in Randnr. 256 angeführt, Randnr. 126).

  • EuG, 24.09.2015 - T-125/12

    Viasat Broadcasting UK / Kommission

    Was die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV betrifft, müssen nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 26. Juni 2008, SIC/Kommission, T-442/03, Slg, EU:T:2008:228, Rn. 144 und die dort angeführte Rechtsprechung) drei Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine staatliche Beihilfe, die als Ausgleich für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gewährt wird, für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann.

    Dabei handelt es sich u. a. um die Rechtssachen, in denen die Urteile vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission (T-289/03, Slg, EU:T:2008:29, Rn. 160, 162 und 224), SIC/Kommission, oben in Rn. 61 angeführt (EU:T:2008:228, Rn. 134 bis 136), vom 11. März 2009, TF1/Kommission (T-354/05, Slg, EU:T:2009:66, Rn. 116 bis 118), vom 1. Juli 2010, M6/Kommission (T-568/08 und T-573/08, Slg, EU:T:2010:272, Rn. 128), vom 7. November 2012, CBI/Kommission (T-137/10, Slg, EU:T:2012:584), und vom 16. Oktober 2013, TF1/Kommission (T-275/11, EU:T:2013:535, Rn. 122), ergangen sind.

    Nach der Rechtsprechung gehört jedenfalls zu den Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV nicht das Erfordernis, dass ein Mitgliedstaat für die Vergabe einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ein Ausschreibungsverfahren veranstaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil SIC/Kommission, oben in Rn. 61 angeführt, EU:T:2008:228, Rn. 145 und 146).

  • EuG, 07.11.2012 - T-137/10

    CBI / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche Krankenhäuser -

    Bei der Anwendung von Art. 86 Abs. 2 EG ist auch das Fehlen einer kommerziellen Dimension der betreffenden Gemeinwohldienstleistung zu berücksichtigen, wenn ihre Qualifizierung als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eher auf ihre Auswirkungen auf den wettbewerblichen und kommerziellen Sektor zurückgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 26. Juni 2008, SIC/Kommission, T-442/03, Slg. 2008, II-1161, Randnr. 153).
  • EuG, 01.07.2010 - T-568/08

    Die France Télévisions vom französischen Staat gewährte Beihilfe von 150

    Zwar ist die Tätigkeit der Personenbeförderung als solche ohne Zweifel eine wirtschaftliche und wettbewerbsorientierte Tätigkeit und die öffentliche Personenbeförderung eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (im Folgenden: DawI), aber in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beruht diese Qualifizierung als DawI anstatt als nichtwirtschaftliche Dienstleistung von allgemeinem Interesse eher auf den Auswirkungen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk faktisch für den - im Übrigen wettbewerbsfähigen und kommerziellen - Rundfunksektor hat, als auf einer kommerziellen Dimension des öffentlichen Rundfunks (Urteil des Gerichts vom 26. Juni 2008, SIC/Kommission, T-442/03, Slg. 2008, II-1161, Randnr. 153).

    In demselben Sinne heißt es in der Entschließung des Rates und der Mitgliedstaaten vom 25. Januar 1999 über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ABl. C 30, S. 1), dass dieser "mit seinen kulturellen, sozialen und demokratischen Aufgaben, die er zum Wohl der Allgemeinheit erfüllt, von entscheidender Bedeutung für Demokratie, Pluralismus, sozialen Zusammenhalt, kulturelle und sprachliche Vielfalt ist" (Buchst. B der Entschließung) (Urteil SIC/Kommission, oben in Randnr. 123 angeführt , Randnr. 153).

  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

    Mit zu den Akten genommenem Schreiben vom 9. Oktober 2008 an die Kanzlei des Gerichts hat die Klägerin erklärt, dass sie in der mündlichen Verhandlung neue rechtliche Tatbestände vorbringen werde, nämlich das Urteil des Gerichts vom 26. Juni 2008, SIC/Kommission (T-442/03, Slg. 2008, II-1161), und die Entscheidung C (2008) 3506 final der Kommission vom 16. Juli 2008 über die Beihilfe für France Télévisions (Beihilfe N 279/2008 - Frankreich, Kapitalerhöhungen für France Télévisions).

    Insbesondere hat die Klägerin nicht nachgewiesen und es zeigt sich nicht, dass mit dem Urteil SIC/Kommission (oben in Randnr. 22 angeführt) die Bedeutung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts so erläutert oder präzisiert worden wäre, wie sie seit ihrem Inkrafttreten hätte verstanden werden müssen, mit der Folge, dass die angefochtene Entscheidung im Licht dieser Bestimmung und ihrer so präzisierten Bedeutung rechtswidrig wäre.

  • EuG, 19.06.2019 - T-353/15

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission über

    Somit hat die Kommission zwar einen Beurteilungsspielraum, darf es aber in Anbetracht ihrer Pflicht, sorgfältig und unvoreingenommen zu prüfen, nicht unterlassen, um die Übermittlung von Informationen zu ersuchen, die geeignet erscheinen, andere für die Prüfung der fraglichen Maßnahme einschlägige Informationen, deren Zuverlässigkeit jedoch nicht als hinreichend sicher anzusehen ist, zu bestätigen oder zu widerlegen (Urteil vom 26. Juni 2008, SIC/Kommission, T-442/03, EU:T:2008:228, Rn. 225).
  • EuG, 11.07.2014 - T-533/10

    DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission

    Angesichts des weiten Wertungsspielraums, über den die Mitgliedstaaten bei der Definition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfügen, ist es mit Art. 106 Abs. 2 AEUV vereinbar, dass sich ein Mitgliedstaat für eine weite Definition dieses öffentlichen Auftrags entscheidet und einer Rundfunkanstalt den Auftrag erteilt, ein ausgewogenes und abwechslungsreiches Programm anzubieten, das die Übertragung von Sportveranstaltungen und die Ausstrahlung von Spielfilmen beinhalten kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 26. Juni 2008, SIC/Kommission, T-442/03, Slg. 2008, II-1161, Rn. 201, und vom 22. Oktober 2008, TV2/Danmark u. a./Kommission, T-309/04, T-317/04, T-329/04 und T-336/04, Slg. 2008, II-2935, Rn. 122 bis 124).

    Art. 106 Abs. 2 AEUV hindert nämlich einen Staat nicht daran, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag eine weite Definition vorzunehmen, die es der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt erlaubt, ein ausgewogenes und abwechslungsreiches Programm anzubieten und gleichzeitig eine bestimmte Zuschauerquote beizubehalten (Urteil SIC/Kommission, oben in Rn. 130 angeführt, Rn. 201).

  • EuG, 21.05.2010 - T-450/04
    Ein solcher Ansatz würde nämlich nicht der Pflicht der Kommission gerecht, anhand hinreichend belegter und vollständiger objektiver Umstände nachzuweisen, dass ein Vorteil im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil British Aggregates/Kommission, oben in Randnr. 219 angeführt, Randnr. 111, sowie Urteile des Gerichts Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission, oben in Randnr. 214 angeführt, Randnr. 180, und vom 26. Juni 2008, SIC/Kommission, T-442/03, Slg. 2008, II-1161, Randnr. 126).

    Zur Bestimmung der Natur der ab Juli 2002 abgegebenen Erklärungen ist hervorzuheben, dass diese allein anhand objektiver Feststellungen auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil SIC/Kommission, oben in Randnr. 256 angeführt, Randnr. 126).

  • EuG, 17.05.2011 - T-299/08

    Das Gericht erhält die gegen Elf Aquitaine und Arkema France wegen Beteiligung an

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission (C-482/99, Slg. 2002, I-4397), und das Urteil des Gerichts vom 26. Juni 2008, SIC/Kommission (T-442/03, Slg. 2008, II-1161).

    Drittens ist das Vorbringen der Klägerin, das Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 38 angeführt (Randnrn. 50 bis 52, 55 und 56), und das Urteil SIC/Kommission, oben in Randnr. 38 angeführt (Randnrn. 94, 95, 98, 99, 101 bis 105 und 107), sprächen für eine Verpflichtung der Kommission zur Beibringung zusätzlicher Indizien zwecks Untermauerung der Vermutung der Ausübung eines bestimmenden Einflusses, auf die sich die Kommission im Rahmen der Anwendung von Art. 81 EG stütze, als ins Leere gehend zurückzuweisen.

  • EuG, 21.05.2010 - T-456/04

    AFORS Télécom / Kommission

  • EuG, 20.09.2012 - T-154/10

    Frankreich / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form

  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission - Staatliche Beihilfen - Herstellung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2017 - C-413/15

    Generalanwältin Sharpston präzisiert die Kriterien zur Bestimmung einer "dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-425/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist das Rechtsmittel der Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09

    Kommission / Kronoply und Kronotex - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage

  • EuG, 09.09.2009 - T-369/06

    Holland Malt / Kommission - Staatliche Beihilfen - Malzherstellung -

  • EuG, 05.05.2021 - T-561/18

    ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission

  • EuG, 15.12.2016 - T-37/15

    Abertis Telecom Terrestre / Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-463/13

    Comunidad Autónoma de Galicia / Kommission

  • EuG, 11.07.2014 - T-151/11

    Telefónica de España und Telefónica Móviles España / Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-541/13

    Abertis Telecom und Retevisión I / Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-487/13

    Navarra de Servicios y Tecnologias / Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-465/13

    Comunidad Autónoma de Cataluña und CTTI / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-131/15

    Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

  • EuG, 29.06.2009 - T-94/05

    Athinaïki Techniki / Kommission

  • EuG, 05.11.2014 - T-362/10

    Vtesse Networks / Kommission

  • EuG, 12.05.2011 - T-279/08

    Communauté d'Agglomération du Douaisis / Kommission

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